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Handynutzung am Steuer: Bußgeld auch bei ausgeschaltetem Smartphone

29.06.2017 14:58 Uhr
Handynutzung am Steuer: Bußgeld auch bei ausgeschaltetem Smartphone
Auch ausgeschaltete Handys sind am Steuer verboten.
© Foto: Allianz

Um Bußgelder für die Handynutzung am Steuer gibt es immer wieder Streit vor Gericht. In einem aktuellen Fall wähnte sich der Verkehrssünder auf der sicheren Seite – sein Handy sei ausgeschaltet gewesen.

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Auch ausgeschaltete Handys sind am Steuer verboten. Selbst wer nur per Druck auf den Home-Button prüft, ob das Mobiltelefon wirklich ausgeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen, hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Autofahrer, der mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wurde, damit verteidigt, er habe sich lediglich vergewissern wollen, dass das Gerät ausgeschaltet gewesen sei. Eine Nutzung sei daher gar nicht erfolgt. Das Gericht sah das jedoch anders: Bei der Kontrolle per Home-Button handele es sich um ein Art "Negativfunktion" des ausgeschalteten Gerätes, da der weiterhin verdunkelt bleibende Bildschirm die zuverlässige Information liefere, dass das Gerät tatsächlich ausgeschaltet sei. Daher müsse man von einer Benutzung sprechen. (Az.: 1 RBs 170/16) (Holger Holzer/SP-X)

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