Die Geschwindigkeitsüberwachung per "Section Control" ist vorläufig wieder erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den zuvor vom Verwaltungsgericht verhängten Stopp der in Deutschland neuartigen Maßnahme auf der B 6 südlich von Hannover im Eilverfahren aufgehoben.
Das Kontrollverfahren, bei der die Geschwindigkeit nicht punktuell, sondern als Durchschnittstempo über einen Straßenabschnitt gemessen wird, war Ende 2018 aufgenommen und im März abgebrochen worden. Das Gericht hatte damals bemängelt, dass es für die technisch notwendige Speicherung von Nummernschildern keine gesetzliche Grundlage gebe. Diese hat der niedersächsische Landtag nun mit einer Neuregelung im Polizeigesetz mittlerweile geschaffen. (SP-X)