Wer sich beim Einparken mit einem Auto von einer Einparkhilfe unterstützen lässt, muss trotzdem die Verantwortung und volle Haftung für dabei entstehende Schäden übernehmen. Auch wenn das Fahrzeug das Lenken übernimmt, kann der Fahrer die Schuld nicht auf ein Versagen der Technik abwälzen, wie der TÜV Rheinland mitteilt. Auch bei einer Einparkhilfe handelt es sich um ein Assistenzsystem,welches den Fahrer unterstützt, jedoch nicht ersetzt und eben auch nicht von einer Verantwortung entbindet.
Wird beim Einparken mit Unterstützung einer Einparkhilfe ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss sich der Fahrzeugführer in gleicher Weise wie bei einem herkömmlichen Parkunfall verhalten. Da es sich hierbei in der Regel nicht um ein meldepflichtiges Ereignis handelt, sollte er zunächst an der Unfallstelle warten und sich keinesfalls entfernen, da er sonst möglicherweise Fahrerflucht begeht. Erst nach angemessener Wartezeit, der Richtwert bei Sachschäden liegt bei 30 Minuten, wird der Vorfall der Polizei gemeldet. Anrufen sollte man das nächstgelegene Polizeirevier und nicht die Notruf-Hotline 110. Unter anderem werden dann Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen Fahrzeugs genannt. Die verursachten Schäden werden mit aussagekräftigen Fotos dokumentiert, was gegen überzogene Schadensersatzforderungen schützt. (SP-X)