Wer nach dem Abbiegen zwei Fahrstreifen zur Auswahl hat, kann sich frei entscheiden. Oder darf sich dabei auch Zeit lassen, wie aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor geht.
Im verhandelten Fall war ein Autofahrer von einer einzelnen Abbiegespur in eine andere, zweispurige Straße abgebogen. Dort wechselte er unmittelbar vom linken auf den rechten Fahrstreifen. Sein Hintermann wollte unterdessen die Entscheidung für eine der Spuren nicht abwarten und setzte zum Rechtsüberholen an, was in einer Kollision endete.
Der Fahrer des hinteren Wagens verlangte daraufhin Schadenersatz, da der Unfallgrund im unvorsichtigen Wechsel des Fahrstreifens läge. Das Gericht sah das jedoch anders. Wer abbiegt hat demnach bei mehreren weiterführenden Fahrstreifen ein Wahlrecht. Dieses endet erst, wenn sich der Fahrer klar entschieden hat - und das sei frühestens 15 bis 20 Meter nach Beginn der Fahrstreifenmarkierung der Fall. Der Hintermann gilt daher als Alleinverursacher des Unfalls (Az.: 22 U 18/19). (SP-X)