Der Bundesgerichtshof (BGH) hat etwaigen Schummeleien bei Reparaturkosten mit alten Autos einen Riegel vorgeschoben. Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs sei in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert lägen, urteilte der sechste Zivilsenat in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Der Geschädigte bekommt in solchen Fällen dann nur den Wiederbeschaffungswert.
Bei der Instandsetzung dürfe auch nicht von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens abgewichen werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Dies war im vorliegenden Fall geschehen. Der Autobesitzer ließ unter anderem eine gebrauchte Tür und Zierleiste von der Werkstatt einbauen. Die Reparatur sei nicht entsprechend den Vorgaben durchgeführt worden.
Dem Gutachten komme eine aber zentrale Bedeutung bei der Schadensregulierung zu. Seine Bedeutung würde untergraben, wenn man es gestatten wollte, es nachträglich infrage zu stellen, urteilte der Zivilsenat nun. Der Kläger blieb nun auf den Kosten sitzen, die über dem Wiederbeschaffungswert lagen. (dpa)