Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen: Er kann vom Verkäufer sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft werden dürfen. Das hat der BGH am vergangenen Mittwoch entschieden und ein anderslautendes Urteil gekippt (Az.: VIII ZR 38/14). Der Käufer und spätere Kläger kann sich jetzt auf rund 38.000 Euro freuen. Sein BMW war vor der Fahrzeugrückgabe weitgehend ausgebrannt.
Der Mann hatte den Wagen 2009 gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben. Die BMW-Niederlassung Mannheim beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen aber nicht rückgängig machen. Im August 2012 kam es zu dem Brand – da befand sich der Wagen noch bei seinem Besitzer. Unstreitig war, dass der Mann keine Schuld an dem Feuer trug. Der BGH musste nun klären, welche Ansprüche er gegen die Niederlassung hat.
In der Vorinstanz sprach das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe dem Kläger zwar rund 38.000 Euro zu – das waren der Kaufpreis abzüglich einer Summe für die jahrelange Nutzung des Wagens. Das OLG knüpfte die Auszahlung des Geldes aber an eine Bedingung, die der Mann nicht beeinflussen konnte: Denn er sollte die Ansprüche, die er an seine Kaskoversicherung wegen des Brandes hat, dafür an BMW abtreten. Das will die Versicherung aber nicht. In der Verhandlung blieb unklar, warum das so ist. Offenbar sei die Brandursache nicht eindeutig und die Versicherungsansprüche müssten noch geklärt werden, hieß es beim BGH.
Karlsruhe kippte jetzt das OLG-Urteil. "Es kann ja nicht sein, dass der Käufer bis zum Sankt Nimmerleinstag auf sein Geld warten muss, nur weil die Versicherung die Abtretung der Ansprüche nicht genehmigen will", gab die Vorsitzende Richterin Karin Milger zu bedenken. (dpa)