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Angabe im Prospekt: Abweichung des Kraftstoffverbrauchs

01.07.2016 06:00 Uhr

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_ Weicht der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs von der Prospektangabe ab, kann ein Fahrzeugmangel vorliegen. Verweist der Prospekt auf eine Verbrauchsermittlung nach der Richtlinie 80/1268/EWG, kommt es darauf an, ob der richtlinienkonform ermittelte Verbrauch von der Prospektangabe abweicht.

Ein Mehrverbrauch von weniger als zehn Prozent ist eine unwesentliche Abweichung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB und begründet kein Rücktrittsrecht.

OLG Hamm, Entscheidung vom 8.6.2015, Az. I-2 U 163/14, zfs 2016, 265

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