Autofahrer können sich mit der Kfz-Hauptuntersuchung mehr Zeit lassen. Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat das Bundesverkehrsministerium den für die HU zuständigen Bundesländern empfohlen, Fristüberschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden. Dies gilt sowohl für Nutzfahrzeuge als auch für private Pkw.
Eigentlich ist bei mehr als zwei Monaten Verzug eine vertiefte Prüfung vorgeschrieben, die aufwändiger und teurer ist als die Standardprozedur. Der Aufschlag bei der Gebühr beträgt 20 Prozent. Nach drei Monaten muss der Halter zudem ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen, wenn er in diesem Zeitrahmen von der Polizei angehalten wird. Nach mehr als vier Monaten wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Wer mehr als acht Monate nach Fristende noch ohne erfolgreiche Prüfung auf der Straße erwischt wird, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. (SP-X)