_ Übersendet der Versicherer nach Gesprächen über einen Vertragsabschluss ein Formular, das alle wesentlichen Vertragsbestandteile dokumentiert und über der Unterschriftsleiste festhält, dass diese Vertragsbestandteil werden, dann handelt es sich um ein Vertragsangebot des Versicherers, das mit der Unterschrift des Versicherungsnehmers angenommen wird.
Weist der Versicherer in der Police nur allgemein und nicht konkret auf Abweichungen seiner Annahmeerklärung vom Antrag - durch Spezifizierung der Schadenfreiheitsklasse - hin, so gilt die im Antrag vom Versicherungsnehmer angegebene Schadenfreiheitsklasse als Vertragsbestandteil.
AG Seligenstadt, Entscheidung vom 23.06.2015, Az. 1 C 988/14, zfs 2015, 694
- Ausgabe 01/2016 Seite 51 (125.9 KB, PDF)