Opel gibt beim umstrittenen Klimaanlagen-Kältemittel R1234yf Entwarnung – zumindest für die eigenen Fahrzeuge. "In der nahen Zukunft führt kein Weg an R1234yf vorbei", sagte Entwicklungsvorstand Michael Ableson nach einem realitätsnahen Crashtest mit einem Mokka.
Das Mini-SUV ist das bislang einzige Modell der Rüsselsheimer, für das die neue Chemikalie Pflicht ist. Alternative Kältemittel auf CO2-Basis seien noch in der Entwicklung und damit Jahre von der Marktreife entfernt, betonte Ableson.
Simulierter Autobahn-Crash
Zusammen mit dem TÜV Rheinland hatte der Autobauer einen Mokka 1.4 Turbo einem dynamischen Crashtest mit Tempo 50 km/h gegen eine bewegliche, verformbare Barriere unterzogen. Die Parameter entsprachen einem Unfall auf der Autobahn, bei dem ein voll beladenes Fahrzeug, das zuvor mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs war, am Stauende auf einen stehenden Wagen kracht. Zwar kam es dadurch zu einem Leck im Kühlsystem, und das Kältemittel trat in der Nähe des heißen Auspuffkrümmers aus, jedoch entzündete es sich nicht.
Für Opel steht damit fest: R1234yf lässt sich gefahrlos verwenden und ist von der Automobilindustrie beherrschbar. Das sehen nicht alle Hersteller so. Daimler hatte dem Kältemittel bei einem ähnlichen Versuch im vergangenen Herbst eine hohe Brandgefahr attestiert (wir berichteten). Daraufhin verbannten die Schwaben aus Sicherheitsgründen das 1234yf aus ihren Fahrzeugen. Auch VW und BMW stehen dem Stoff mittlerweile kritisch gegenüber. Gemeinsam wollen die Autobauer die Entwicklung von CO2-basierten Klimaanlagen forcieren.
Vor allem Daimler kämpft mit der neuen Norm
Die EU-Kommission fordert seit Januar 2013 den Einsatz von nur noch besonders klimafreundlichen Kältemitteln in neu genehmigten Modellen. Das Treibhauspotenzial von R1234yf ist um 99 Prozent geringer als beim Vorgänger-Stoff R134a. Zudem baut sich die neue Chemikalie in der Erdatmosphäre bereits nach elf Tagen ab – R134a erst nach 30 Jahren. Bei einem Brand kann aber die hochgefährliche Flusssäure entstehen.
Von der EU-Regel ist aktuell nur Daimler stark betroffen. Denn sie gilt ausschließlich für Autos, die ihre Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erhalten haben. Die meisten deutschen und auch viele internationale Hersteller haben ihre aktuellen Baureihen aber mit älteren Zulassungen auf den Markt gebracht und müssen die EU-Norm erst von 2017 an erfüllen. Bis dahin können sie das alte Kältemittel verwenden. Daimler bemüht sich bei der EU um eine Ausnahmeregelung, die bis auf weiteres den Einsatz von 134a erlaubt. Sollte das nicht gelingen, drohen Sanktionen. (rp/dpa)