Die Online-Fahrzeugzulassung erreicht die nächste Stufe. Ab September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der Anmeldung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen. Bislang mussten Halter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für den Übergang der digitale Bescheid. Damit könnte nach langer Hängepartie die "Internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz)" doch noch zum Erfolgsmodell werden.
Top Ten Flottenzulassungen Juli 2023
Bildergaleriei-Kfz gibt es seit einigen Jahren
Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Ab dem Herbst 2019 konnten dann in einem weiteren Schritt alle Standardzulassungsvorgänge von Privatpersonen über das Internet abgewickelt werden können. Dazu zählen neben Umschreibung, die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel und Adressänderungen auch die Neuzulassung. In vielen Fällen handelte es sich bislang aber nur um einen Schein-Vorteil, da der nötige Postversand der Kennzeichenplaketten den Zeitvorteil des Verfahrens schnell wieder aufgefressen hat. In einigen Kommunen muss der Halter dann außerdem doch noch zum Amt, um die Plaketten von kundiger Hand aufkleben zu lassen.
Die Warterei auf die Post hat nun immerhin ein Ende. Es gibt aber trotzdem Einschränkungen bei der Online-Fahrzeugzulassung: Der Nutzer benötigt neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „Ausweis-App“ des Bundesinnenministeriums. Die steht mittlerweile für alle gängigen Betriebssysteme von Windows, Linux und Android bis zu iOS und MacOS zur Verfügung. Ein Problem bleibt allerdings: Wenn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wie etwa bei finanzierten Fahrzeugen üblich bei der Bank liegt, ist die i-Kfz-Nutzung nicht möglich. Der darauf versiegelte Sicherheits-Code (ab 2018) ist nämlich für das Online-Verfahren nötig. Ein ähnliches Siegel zum Freirubbeln befindet sich seit 2015 auch auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der ebenfalls für die i-Kfz-Nutzung vorliegen muss.
i-Kfz: Einheitliche Gebühren
Ist man gerüstet und vorbereitet, besucht man das Online-Portal der jeweiligen Zulassungsbehörde und identifiziert sich dort über den elektronischen Personalausweis. Anschließend werden die Daten eingegeben. Je nach Fall fragt die Behörde unter anderem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und die Kontodaten ab. Außerdem lässt sich im Laufe des Vorgangs gegebenenfalls auch ein Wunschnummernschild wählen. Anschließend werden eventuell anfallende Gebühren elektronisch bezahlt. Welches Zahlsystem genutzt wird, entscheidet die jeweilige Behörde, in der Regel sind zumindest EC- oder Kreditkartenzahlung möglich.
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich, weichen aber von denen vor Ort an der Zulassungsstelle ab. Die Zulassung etwa kostet im Internet mit 27,90 Euro knapp einen Euro mehr als auf dem Amt. Andere Vorgänge können aber auch günstiger ausfallen.
Anschließend wird der Antrag geprüft, je nach Art automatisiert oder - etwa bei einer Neuzulassung - durch einen Sachbearbeiter. Genehmigt er in diesem Beispiel das Ansinnen, packt er Bescheid, Zulassungsbescheinigung, HU- und Stempelplakette in die Post. Bis diese angekommen sind, dient ein digitaler Zulassungsbescheid als Nachweis für die Zulassung. Diese sollte man ausdrucken und im Auto mitführen. Allerdings gilt sie nur zehn Tage lang, weshalb beim Prägen der Nummernschilder Eile geboten ist. Zudem dürfte das neue Verfahren nicht direkt ab dem Stichtag bundesweit möglich sein, da einige Zulassungsstellen Medienberichten zufolge noch mit Software-Problemen zu kämpfen haben.