Für das Anmelden eines Autos kann von September an der oft zeitaufwendige Behördengang entfallen. Der Bundesrat hat am Freitag einer Verordnung der Bundesregierung zur Digitalisierung der Kfz-Zulassung (wir berichteten) zugestimmt. Kfz-Halterinnen und Halter können alles Notwendige künftig online beantragen. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder werden dann innerhalb von zehn Tagen per Post zugeschickt. In der Zwischenzeit reicht der digitale Bescheid als Zulassungsnachweis aus.
Durch den Beschluss können ab Herbst auch juristische Personen online Zulassungsanträge für Kraftfahrzeuge stellen, die dann bei den zuständigen Behörden weitgehend automatisiert beschieden werden. Dazu wird unter anderem die sogenannte zentrale Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) implementiert. Sie soll den Prozess für Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste mit einer hohen Anzahl an Fahrzeugzulassungen effizienter machen.
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Die Bundesratsentscheidung wurde vom Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt. "Dieser digitale Weg wird die Kfz-Zulassung einfacher, bequemer und effizienter machen", erklärte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Er werde helfen, "Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten".
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski sprach von einem weiteren "Meilenstein für eine moderne, digitale Verwaltung". Vor allem für den Autohandel seien die Möglichkeiten des digitalen Zulassungsverfahrens von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. "Die Kundenzufriedenheit kann weiter erhöht werden, wenn sichergestellt ist, dass auf ein Angebot von Dienstleistern bundesweit und mit einer hohen IT-Sicherheit zurückgegriffen werden kann", betonte er.
Länder wollen Missbrauch verhindern
Die Länder baten die Bundesregierung allerdings zu prüfen, wie Missbrauch verhindert oder eingedämmt werden könne. Sie wiesen darauf hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet werden könnten. Es bestehe auch das Risiko, dass vermehrt Autos mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs sind.
Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – "i-Kfz" genannt - wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose "AusweisApp" des Bundesinnenministeriums.