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Gesetzesentwurf: Steuerliche Begünstigungen für E-Dienstwagen

27.07.2018 11:56 Uhr
Gesetzesentwurf: Steuerliche Begünstigungen für E-Dienstwagen
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die als Dienstwagen genutzt werden, soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent.
© Foto: pogonici/stock.adobe.com

Mit einer milliardenschweren Förderung von Elektroautos als Dienstwagen will die Bundesregierung den schleppenden Verkauf der Stromer ankurbeln. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es bereits.

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Die große Koalition plant, Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Besteuerung von Dienstwagen zu begünstigen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Er soll voraussichtlich am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Zuvor hatten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sowie "Spiegel online" darüber berichtet.

Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Gelten soll dies für Elektro- und Hybridfahrzeugen, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. 

Wie aus Regierungskreisen verlautete, werden für Bund und Länder insgesamt Steuermindereinnahmen von 1,96 Milliarden Euro erwartet, der größere Teil davon zum Ende des Zeitraums. Die Länder müssten den Plänen im Bundesrat noch zustimmen.

Förderung von Dienstfahrrädern ist nicht geplant

Eine steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern in diesem Zusammenhang ist nicht geplant, wie es in Regierungskreisen hieß. Die Nachfrage nach E-Fahrrädern sei bereits sehr hoch und müsse nicht von staatlicher Seite aus angeschoben werden.

Aus Sicht der Grünen sollte die geplante Förderung für elektrische Dienstwagen auch auf Diensträder und Dienst-E-Bikes ausgedehnt werden. Alles andere als eine Gleichbehandlung wäre nicht zu verstehen, sagte Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag, der dpa. "Schließlich ist das Dienstrad für alle, die es gerne nutzen wollen, die klimafreundliche und kostengünstigere Alternative, die obendrein noch Autodichte und Staus reduziert." Rund die Hälfte aller Arbeitswege seien unter zehn Kilometer.

Bei E-Autos als Dienstwagen gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag einen reduzierten Satz bei der Dienstwagenbesteuerung vereinbart.

Im ersten Halbjahr wurden rund 17.000 reine E-Fahrzeuge zugelassen

Die Neuzulassungen von Elektroautos sind zuletzt zwar gestiegen. Im ersten Halbjahr wurden rund 17.000 reine Elektrofahrzeuge zugelassen – fast 70 Prozent mehr als vor einem Jahr. E-Autos haben damit aber nur einen Marktanteil von 0,9 Prozent. Die Bundesregierung hatte ursprünglich das Ziel ausgegeben, dass bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren sollen. Das gilt aber inzwischen als nicht mehr erreichbar.

Beliebt als Dienstwagen sind trotz des Abgas-Skandals nach vor wie Dieselfahrzeuge. Die Neuzulassungen von Dieselautos sind zwar in den vergangenen Monaten insgesamt deutlich gesunken – die Nachfrage wird aber weiter maßgeblich getrieben von gewerblichen Kunden, die Diesel für ihre Fuhrparks und damit auch als Dienstwagen kaufen. (dpa)

 

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