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Fünf vor zwölf für eine Lösung

31.08.2012 12:02 Uhr
Fünf vor zwölf für eine Lösung

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Fünf vor zwölf für eine Lösung

Umfrage | Die Abwicklung der Rundfunkgebühr für Dienstwagen ihrer Kunden war bislang ein wichtiges Service-Modul der Leasinggeber. Werden sie dieses auch 2013 anbieten? Und wie gut sind sie dafür gerüstet?

— Der Countdown läuft. Nur noch vier Monate, dann beginnt das Jahr 2013 und damit tritt die Neuregelung der Rundfunkbeiträge in Kraft. Die Zahlung der bislang 5,79 Euro pro gewerblich genutztem Fahrzeug für den dort über Radio empfänglichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk war bisher ein Selbstgänger. Ein unscheinbares Modul im Full-Service-Leasing, das von vielen Fuhrparks mit geleasten Fahrzeugen gern in Anspruch genommen wurde und nicht weiter Aufsehen erregte, geschweige denn die Gemüter erhitzt hat. Das wird sich kurzzeitig ändern.

Viel Lärm um nichts | „So klein die Beträge auch sind, so groß ist die Aufregung“, sagt Ludger Reffgen, Geschäftsführer von ASL Fleet Services, der sich jetzt entspannt zurücklehnen kann. Denn seine Gesellschaft konnte Anfang August grünes Licht für die Fortführung des Service-Moduls „GEZ-Abwicklung“ geben. Die Zahlung der neuen Rundfunkgebühr kann auch zukünftig in die Leasingverträge seiner Kunden integriert werden. GE Capital – ASL Fleet Services hatte im April damit begonnen, die neue Abwicklung in die Wege zu leiten und kann die Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk nun fortsetzen. „Den Durchbruch hat sicherlich die federführende Verhandlung der Volkswagen Leasing gemeinsam mit dem BDL gebracht“, sagt Reffgen.

Die große Captive-Gesellschaft mit Sitz in Braunschweig hatte schon Ende Juli den Erfolg vermeldet, eine Lösung für die gesamte Branche gefunden zu haben (siehe Kasten rechts, Seite 31).

Noch nicht geregelt | Doch so gut aufgestellt wie VW Leasing und GE Capital sind vier Monate vor Inkrafttreten der neuen Regelung nur die wenigsten Leasinggesellschaften. Das erschütternde Ergebnis unserer aktuellen Umfrage: Nur die Hälfte der befragten Leasinggesellschaften, zehn von 20, konnten Anfang August schon den Fortbestand der Abwicklung der Rundfunkbeiträge im Auftrag ihrer Kunden zusagen (siehe Tabelle „Rundfunkbeiträge“ auf Seite 32).

Entsprechend gering bei diesem unbequemen Thema die Resonanz: acht von 20 Leasinggebern haben ihre Teilnahme abgesagt, größtenteils mit der Begründung, die Lösung sei noch nicht ausgegoren, man befinde sich noch in Verhandlungen oder die Zukunft sei diesbezüglich noch ungewiss.

Arval nahm zwar an der Umfrage teil und erteilte Auskunft über den Status quo, befand sich zu diesem Zeitpunkt aber noch in Verhandlungen mit dem Bayerischen Rundfunk und der GEZ. Deshalb war eine verbindliche Aussage noch nicht möglich.

Kunden von Conlink scheinen die mit den neuen Rundfunkbeiträgen verbundene Administration selbst in die Hand nehmen zu müssen. Zumindest gab die Gesellschaft aus Langenfeld an, dass sie diese Dienstleistung ab Januar 2013 nicht mehr anbieten wird.

Die „neue“ Abwicklung ab 2013 bringt nur wenige Änderungen der bisherigen Praxis mit sich. „Der Kunde zahlt für jedes Auto, in dem ein Radio enthalten ist, seinen Rundfunkbeitrag. Wichtig ist, dass der administrative Prozess weiterhin im Leasingvertrag erfolgen kann“, sagt Reffgen. Zu zahlen hat der Kunde weiterhin nur den anfallenden Rundfunkbeitrag, der jedoch um 20 Cent pro Fahrzeug und Monat steigt: von 5,79 Euro auf nun 5,99 Euro.

Die gesamten Verwaltungsmodalitäten übernimmt weiterhin der Leasinggeber, die Leasingnehmer profitieren also auch zukünftig noch von einem schlanken Prozess. Dazu gehören die An- und Abmeldung der Fahrzeuge sowie die termin- und fristgerechte Zahlung der Beiträge. Diese Dienstleistung der Leasinggeber soll weiterhin offiziell „kostenfrei“ bleiben. Das sagten sieben Leasinggesellschaften bereits zu (siehe hierzu die Tabelle „Rundfunkbeiträge“ auf S. 32).

Verzicht auf „Freifahrzeug“ | Ab 2013 ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte des Unternehmens von der neuen Abgabe befreit (zu den Inhalten der Neuregelung siehe Beitrag auf S. 28–29). Der einzige Wermutstropfen für Leasingnehmer, deren Leasingpartner auch zukünftig die Abwicklung übernehmen wird: Auf das beitragsfreie Fahrzeug pro Betriebsstätte müssen sie verzichten. Denn dieses Freifahrzeug kann kein Leasinggeber, der die Rundfunkbeiträge für seine Kunden abführt, gewähren: „Der Staatsvertrag regelt, dass dies nur direkt durch den Nutzer erfolgen kann. Das heißt, bei einer Abwicklungüber Dritte, also beispielsweise Leasinggesellschaften, gibt es keine Freifahrzeuge pro Betriebsstätte“, erklärt Michael Velte, Geschäftsführer der Deutschen Leasing Fleet.

Daher müssen Leasingnehmer für sich erst einmal berechnen, ob sich das Service-Modul aus monetärer Sicht für sie noch lohnt.

„Die Kostenersparnis durch die beitragsfreien Fahrzeuge hängt maßgeblich von der Anzahl der Betriebsstätten ab, fällt aber im Verhältnis zum damit einhergehenden administrativen Mehraufwand normalerweise relativ gering aus“, betont VW-Leasing-Geschäftsführer Gerhard Künne.

Daher die Empfehlung: „Kunden, die viele Betriebsstätten haben, sollten eine wirtschaftliche Betrachtung in Erwägung ziehen, um festzustellen, ob die Abwicklung der GEZ-Beiträge durch einen Leasinggeber ohne Abzug eines Freifahrzeugs sinnvoll ist“, rät Karsten Rösel, Geschäftsführer der ALD AutoLeasing D. „Für Kunden mit vielen Fahrzeugen und wenigen Betriebsstätten lohnt es sich, auf den Abzug des Freifahrzeugs zu verzichten und die Rundfunkgebühr über den Leasinggeber monatlich melden und entrichten zu lassen“, so Rösel weiter.

Dass die Abwicklung der Rundfunkbeiträge auch zukünftig kein Muss, sondern ein optionales Modul im Full-Service-Baukasten ist, betont daher auch Harald Schneefuß, Geschäftsführer von Daimler Fleet Management, der für seine Gesellschaft schon zum heutigen Zeitpunkt das Fortbestehen der Dienstleistung zusagen kann: „Kunden, die sehr viele Betriebsstätten im Verhältnis zu Fahrzeugen haben, steht es frei, die GEZ-Gebühr ab 2013 in Eigenverantwortung abzuführen und auf den Baustein zu verzichten. Bei allen anderen Kunden wird unser Serviceangebot auch weiterhin erheblich zur Vereinfachung der Abrechnung beitragen“, verspricht er.

Faktor Zeit | Der Aufwand für Fuhrparks sollte aber nicht unterschätzt werden, wenn diese sich entscheiden sollten, die Rundfunkbeiträge selbst fristgereicht zu überweisen und neue Autos an- und alte abzumelden. Oder wenn sie gezwungen sind, diese Aufgaben ab 2013 selbst zu übernehmen, weil der Leasinggeber diesen Service nicht mehr anbietet. Auch wenn das Freifahrzeug pro Betriebsstätte attraktiv erscheint. Denn nicht umsonst heißt es: Zeit ist Geld – auch bei Prozessen in der Administration.

„Unternehmen müssen deshalb eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, um für sich zu bewerten, welche Lösung die individuell richtige ist“, sagt Künne. „Die Kunden müssen individuell prüfen, ob die zusätzliche Ersparnis den Mehraufwand bei der Eigenverwaltung rechtfertigen würde.“

Für diesen administrativen Aufwand der Fuhrparks finden andere Beteiligte deutlichere Worte: „Ein Bürokratiemonster“ nennt es Reffgen. Velte findet: „Noch komplizierter wäre es kaum möglich gewesen.“ | Mireille Pruvost

Volkswagen Leasing | Branchenlösung für die GEZ-Abwicklung erreicht

– Ende Juli hat die Volkswagen Leasing bekannt gegeben, dass sie für die Entrichtung der Rundfunkbeiträge für gewerblich genutzte Fahrzeuge im Full-Service-Leasing eine Lösung für die gesamte Branche gefunden hat. Gemeinsam mit den Rundfunkanstalten und dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) einigte sich die Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services auf die Fortführung der bestehenden Abwicklung.

Damit nimmt die Volkswagen Leasing eine Vorreiterrolle ein, denn das gemeinsame Übereinkommen können auch andere Leasingunternehmen für sich nutzen, um die GEZ-Abwicklung als Full-Service-Modul aufrechtzuerhalten.

Die Konsequenzen des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hätten in der Fuhrparkmanagement-Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand geführt. Denn viele Leasinggeber wären aufgrund der neuen Regelung nicht mehr in der Lage gewesen, die Dienstleistung aufrechtzuerhalten.

Die Leasingnehmer hätten sich dementsprechend selbst um die Entrichtung ihrer Kfz-bezogenen Rundfunkbeiträge und die damit einhergehende An- und Abmeldung ihrer Fahrzeuge kümmern müssen. „Das hätte bei den Fuhrparkmanagern zu einem erheblichen Mehraufwand geführt“, sagt Gerhard Künne, Geschäftsführer der Volkswagen Leasing, „aus diesem Grund haben wir uns mit den Landesrundfunkanstalten in Verbindung gesetzt und eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden, von der die gesamte Branche profitiert.“

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