Arbeitgeber sollen künftig nur noch einmalig den Führerschein von Firmenwagen-Nutzern kontrollieren müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor. Die Länderkammer will damit den bürokratischen Aufwand für Unternehmen senken und zudem Rechtssicherheit schaffen.
Führerscheinkontrolle: Bundesregierung unterstützt den Entwurf
Bislang ist nur geregelt, dass die Fahrerlaubnis bei dauerhafter Überlassung eines Firmenfahrzeugs regelmäßig überprüft werden muss – nicht aber in welchen zeitlichen Abständen genau. Auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert für diese Fälle nicht. Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf, der nun in den Bundestag geht.