Dieser Artikel ist Teil des Autoflotte-Themenspezial "Pflegedienste 2022" - mit freundlicher Unterstützung von Raiffeisen IMPULS Leasing.
Die Zeiten von gebundenen Kalenderbüchern und handschriftlichen Notizen gehören vielerorten zu den Zeichen einer längst vergangenen Zeit, als mit Zettel und Papier organisiert und disponiert wurde.
Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung einen zusätzlichen Schub verliehen, heißt es immer wieder und es stimmt. Auch wenn die Pflege per se keinen digitalen Ausweg bereithält, sind es doch die Abläufe, Abstimmungen und Abrechnungen, die in digitaler Form sicherer, flexibler und transparenter werden. Passen dann die Schnittstellen der einzelnen Programme zusammen, kann man von einer digitalen Verwaltung sprechen.
Um die Unternehmer dafür fit zu machen, hat das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) ein Förderprogramm eingerichtet. Unter dem Titel "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" bietet das BMWi kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse, damit diese mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren können. Im vergangenen Jahr lag das Budget bereits bei 114 Millionen Euro. Insgesamt stehen über das Konjunkturpaket nun bis zum Jahr 2024 zusätzlich knapp 250 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer wird unterstützt?
Gedacht ist die Finanzhilfe für mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit drei bis 499 Beschäftigten. Zu den Mitarbeitern zählen dabei Vollzeit- sowie Teilzeit- oder Zeitarbeitskräfte und Mini-Jobber. Um die Förderung beantragen zu können, müssen die Unternehmen einen sogenannten Digitalisierungsplan darlegen. Dieser zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung in jeder Firma und beschreibt, welche Ziele mit der Investition erreicht werden sollen.
Außerdem muss jedes Unternehmen, das einen Förderantrag stellt, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Auch den zeitlichen Ablauf gibt das BMWi vor: Das Digitalisierungsprojekt darf zum Zeitpunkt der Bewilligung des Förderantrags noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es dann aber in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Generell läuft die Frist für die Antragstellung noch bis einschließlich 2023.
Was wird gefördert?
Das Programm beinhaltet zwei verschiedene Fördermodule. Unternehmen können entweder in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen. Das erste Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Darunter fallen zum Beispiel datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. Das zweite Modul soll Unternehmen dabei helfen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit diesen digitalen Technologien weiterzubilden. Bezuschusst werden also auch Fortbildungen von Mitarbeitern zu digitalen Themen - egal, ob es dabei um notwendige Basiskompetenzen für das digitale Arbeiten oder spezialisierte Kurse, beispielsweise zu IT-Sicherheit und Datenschutz, geht.
Grundsätzlich sind alle Investitionen förderfähig, die zu einer grundlegenden Verbesserung der Digitalisierungssituation im Unternehmen beitragen - wenn sich dadurch also ein neues digitales Geschäftsmodell entwickelt, die Organisation effizienter oder die IT-Sicherheit erhöht wird. Was genau tatsächlich gefördert wird, hängt also immer von der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens und seinen Zielen ab. Die erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Routineausgaben für zusätzliche oder neuere Technik ohne grundlegend neue Funktionen sind allerdings nicht förderfähig.
Wie viel Geld gibt es?
Pro Unternehmen zahlt das BMWi maximal 50.000 Euro. In Modul eins liegt die minimale Fördersumme bei 17.000 Euro, in Modul zwei bei 3.000 Euro. Die Zahlung bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Seit dem 1. Januar 2022 bekommen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 40 Prozent ihrer Kosten für eigene Investitionen in Digitalisierung erstattet, in den Firmen mit 50 bis 250 Beschäftigten sind es bis zu 35 Prozent Kostenerstattung.
Wie funktioniert's?
Um einen Förderantrag einreichen zu können, ist zunächst ein wenig Glück notwendig: Die verfügbaren Kontingente vergibt das BMWi einmal im Monat per softwaregestütztem Losverfahren. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung müssen sich alle Interessierten zuvor über das Online-Förderportal für "Digital Jetzt" anmelden. Die ausgelosten Nutzer bekommen eine Benachrichtigung und können anschließend ebenfalls über das Förderportal einen Antrag vorbereiten und einreichen.
Kernstück des Antrags ist der Digitalisierungsplan, in dem der Antragsteller möglichst detailliert die Ausgangssituation, das geplante Investitionsvorhaben und die zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die Entwicklung des Unternehmens darstellen soll. Die Anträge werden dann gemäß der Förderrichtlinie geprüft und bewilligt. Wer einen positiven Bescheid erhält, hat dann maximal ein Jahr Zeit, das Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Alle bezahlten Rechnungen gehen als Verwendungsnachweise zurück an das Ministerium. Sobald diese geprüft sind, zahlt das BMWi den Zuschuss aus.
Hier geht es zur Förderung
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" gibt es in einem FAQ des BM-Wi unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/ Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt. Die Registrierung, die Teilnahme am Losverfahren und das Einreichen des Antrags sind ausschließlich über das Förderportal möglich: www.digitaljetzt-portal.de.
- Ausgabe 03/2022 S.18 (224.7 KB, PDF)