Knapp zwei Monate nachdem die Verordnung und damit die Zulassung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) am Straßenverkehr in Kraft getreten ist, häufen sich Unfälle bei frei nutzbaren E-Scootern und es wird nach Ansicht des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF) immer deutlicher, dass weitere Regelungen notwendig sind. "Es sind Spiel-, Spaß und Sportfahrzeuge, die wir für die betriebliche Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen können", sagt BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer.
Riskant könne es vor allem werden, wenn Mitarbeiter auf Dienstreisen ihren privaten E-Scooter einsetzen oder die in vielen Städten frei verfügbaren Fahrzeuge während der Dienstzeit spontan nutzen. Das sollten Mobilitätsmanager laut BVF im Blick haben und informieren. Die Menschen seien die schnellen lautlosen Roller noch nicht gewohnt, so dass Fußgänger und Roller-Fahrer im öffentlichen Straßenraum mit neuartigen und noch nicht vorhersehbaren Risiken umgehen müssten. Ein besonderes Problem könne entstehen, wenn Mitarbeiter aus Unwissenheit den privaten E-Scooter auf Dienstreisen nutzen und einen Unfall verursachen. Vor allem seien Mitarbeiter dann überrascht, welche Haftungsrisiken das berge. Die Nutzer hätten im betrieblichen Kontext besondere Pflichten einzuhalten. Unfälle mit Personenschäden während der dienstlichen Nutzung könnten problematisch werden. Unternehmen müssten das im Blick haben. Der BVF empfiehlt ein klares Nutzungsverbot während dienstlicher Einsätze auszusprechen – bezogen auf die frei angebotenen Scooter.
Die romantische Ansicht, mit dem E-Scooter einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, sieht der BVF skeptisch. Die Fahrzeuge machten vielen Menschen Spaß, es gehe jedoch selten darum, dass die letzte Meile mit dem Scooter gefahren werde. "Der betriebliche Einsatz und der Umgang mit den Fahrzeugen ist darüber hinaus vom Gesetzgeber und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer noch nicht zu Ende gedacht", so Schäfer. Wenn es sich um einen betrieblich eingesetzten E-Scooter handele, dann müsse der Fuhrpark- oder Mobilitätsverantwortliche selbstverständlich eine Ein- und Unterweisung durchführen und bei den zulassungspflichtigen Fahrzeugen über die rechtliche Einordnung informieren. Die Berufsgenossenschaft (BG) werde verstärkt darauf achten, dass die E-Scooter die innerbetrieblich eingesetzt werden, auch in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen wurden und das Risiko bewertet wurde.
"Die BG empfiehlt Vorgaben wie Helmpflicht, reflektierende Kleidung etc. Das muss der Arbeitgeber entsprechend der Bewertung vorgeben. Die Verantwortung liegt bei dienstlicher Nutzung also auch bei den Unternehmen", unterstreicht Schäfer. Die Nutzung im betrieblichen Einsatz erfordere selbstredend die Berücksichtigung aller berufsgenossenschaftlichen Regeln und der Unfallverhütungsvorschriften. "Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge. Sie müssen somit auch regelmäßig geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden", bestätigt Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr. Die BG Verkehr hat deshalb zusammen mit anderen Unfallversicherungsträgern alle relevanten Informationen zum Einsatz der eKF zusammengestellt. (red)