Beim Aussteigen aus einem geparkten Auto muss man genauso aufmerksam sein wie beim Vorbeifahren am selbigen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt zu dem Unfall einer Taxifahrerin mit der gerade öffnenden Tür eines anderen Pkw betont (Az. 16 U 167/15). Sowohl die Frau als auch der unvorsichtig ausgestiegene Unfallgegner tragen Mitschuld an der Kollision.
Wer ein- oder aussteigt muss das höchste Maß an Vorsicht walten lassen, erläutert die Deutsche Anwaltshotline die Entscheidung. Ähnliches gilt demnach auch für Verkehrsteilnehmer, die an Parkplätzen am rechten Fahrbahnrand vorbeifahren. Das Gericht kam zu einer hälftigen Schadensteilung, beide Unfallbeteiligte kostet der Zusammenstoß damit rund 6.300 Euro. (sp-x)