_ Wird ein Kfz-Haftpflichtversicherer wegen eines "Unfallschadens mit Auslandsbezug" (im vorliegenden Fall "Grüne-Karte"-Sachverhalt) in Anspruch genommen, ist grundsätzlich eine verlängerte Prüfungszeit - beginnend mit Vorlage eines spezifizierten Anspruchsschreibens - von insgesamt zwei Monaten noch angemessen. Nur wenn der Versicherer die Notwendigkeit einer längeren Prüfungszeit nachvollziehbar darlegt, kommen im Ausnahmefall auch längere Überprüfungsfristen und Regulierungszeiten in Betracht.
LG Berlin, Entscheidung vom 6.1.2016, Az. 44 O 133/15, DAR 2016, 655
- Ausgabe 03/2017 Seite 84 (168.4 KB, PDF)