Ein Mann ist mit dem Versuch gescheitert, wegen eines geplatzten Airbags mindestens 250.000 Euro vom Autohersteller Daimler zu bekommen. Es sei nicht zu beweisen, dass er als Fahrer bei einem Verkehrsunfall möglicherweise Gase eingeatmet habe und krank geworden sei, teilte eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt am Donnerstag mit. "Wir sind der Auffassung, dass dafür überhaupt keine Gründe vorliegen", sagte die Vorsitzende Richterin. Auch wissenschaftliche Analysen hätten dies nicht belegen können. Daimler begrüßte das Urteil: "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat."
Der heute 58-Jährige war im Dezember 2001 auf der Autobahn 3 in Hessen in einem Unfall verwickelt gewesen. Der Airbag öffnete sich und platzte. Danach stellten sich nach seiner Darstellung gesundheitliche Beschwerden ein. Er sei einige Zeit teilweise arbeitsunfähig gewesen. Der Streit zog sich viele Jahre hin. Der Kläger erwägt, unter Umständen vor das Oberlandesgericht Frankfurt zu ziehen. (dpa)