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Urteil: Automieter müssen sich über Kraftstoffart informieren

08.09.2016 11:58 Uhr
Urteil: Automieter müssen sich über Kraftstoffart informieren
Vor dem Griff zur Zapfpistole sollte man sich darüber informieren, welchen Kraftstoff der Mietwagen verträgt.
© Foto: Christin Klose/Picture Alliance/dpa themendienst

Für das Amtsgericht München ist es eine "Selbstverständlichkeit", dass sich ein Autofahrer vor der Betankung eines ihm fremden Wagens über den richtigen Sprit sachkundig macht.

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Wer ein Auto mietet, muss sich darüber informieren, welcher Sprit zu tanken ist. Dies hat das Amtsgericht München in einem jüngst veröffentlichten Urteil klargestellt. "Es ist eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Tankvorgang eines fremden, nur vorübergehend gemieteten Fahrzeugs über den zulässigen Kraftstoff zu informieren", teilte das Gericht mit.

Eine Autovermietung aus München hatte gegen eine Kundin geklagt. Die Frau hatte zunächst einen Mietwagen mit Benzinmotor erhalten, welcher gegen ein Diesel-Fahrzeug ausgetauscht wurde. Der Wagen sei ihr als vergleichbar und ebenso zu fahren und zu bedienen angeboten worden, erklärte die Frau.

Weil sie den Wagen mit Benzin tankte, blieb er liegen und musste abgeschleppt werden. Die Kosten von über 1.000 Euro wollte sie nicht zahlen. Dass sie den Diesel-Aufdruck auf dem Tankdeckel bei Dunkelheit und Schneetreiben nicht erkannt habe, ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 113 C 27219/14). (dpa)

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