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Tacho defekt: Kein Fahrverbot?

01.09.2016 06:00 Uhr

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_ Ein defekter Tachometer kann den Handlungsunwert eines Geschwindigkeitsverstoßes herabsetzen mit der Konsequenz, dass der Vorwurf eines groben Pflichtverstoßes nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG - und damit auch die Verhängung eines Fahrverbotes - entfällt.

AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 7.3.2016, Az. 19 OWi - 89 Js 2669/ 15-258/15, NZV 2016, 294

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