_ Ein defekter Tachometer kann den Handlungsunwert eines Geschwindigkeitsverstoßes herabsetzen mit der Konsequenz, dass der Vorwurf eines groben Pflichtverstoßes nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG - und damit auch die Verhängung eines Fahrverbotes - entfällt.
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 7.3.2016, Az. 19 OWi - 89 Js 2669/ 15-258/15, NZV 2016, 294
- Ausgabe 09/2016 Seite 67 (124.1 KB, PDF)