-- Anzeige --

Neues Urteil: Gericht lehnt Auto-Rückgabe wegen Abgas-Manipulation ab

23.08.2016 11:24 Uhr
Neues Urteil: Gericht lehnt Auto-Rückgabe wegen Abgas-Manipulation ab
Neues Urteil im Dieselskandal.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Darf ein Audi-Käufer seinen Wagen wegen der Abgas-Schummel-Software zurückgeben? Nein, sagt das Düsseldorfer Landgericht. Es sei sogar fraglich, ob es sich um einen Mangel handele.

-- Anzeige --

Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines Audi A4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil (Az.: 6 O 413/15).

Dabei habe das Autohaus die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.

Der Autokäufer könne sich auch nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst. Als selbstständiger Audi-Vertragshändler müsse er sich das Wissen des Autokonzerns nicht zurechnen lassen. Es geht um einen Audi A4 Turbodiesel mit dem vom Abgas-Skandal betroffenen Motortypen EA 189. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

Mehr zum Thema


#VW

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.