Ein blutender Finger rechtfertigt bei der Fahrt zum Krankenhaus nicht den Bruch von Verkehrsregeln und Tempolimit. Anders sähe es nur bei Gefahr für Leib und Leben aus, so das Amtsgericht Frankfurt. In dem verhandelten Fall hatte sich eine Frau bei Arbeiten im Haushalt eine stark blutende Wunde am Finger zugezogen. Als ihr Mann sie ins Krankenhaus fuhr, wurde er in einer Tempo-30-Zone mit 80 km/h geblitzt. Gegen die Geldbuße von 235 Euro und das Fahrverbot von einem Monat wehrte er sich und zog vor Gericht.
Der Richter erkannte jedoch keinen Notstand, der eine Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt hätte. Weder habe Gefahr für Leib und Leben bestanden noch seien Komplikationen zu erwarten gewesen. Die gegenwärtige Gefahr dürfe für eine Rechtfertigung objektiv nicht anders abzuwehren sein, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Hier allerdings sei es zumutbar gewesen, einen Krankenwagen zu rufen. (Az.: 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19). (SP-X)