_ Begeht ein Verkehrsteilnehmer auf einer Fahrt mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb kürzester Zeit, liegt eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit und im prozessualen Sinne vor.
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 1.6.2016, Az. 53 Ss-OWi 99/16, DAR 2016, 5949
- Ausgabe 11/2016 Seite 76 (191.7 KB, PDF)