Die Justiz ist dem Führerscheinentzug als alternative Strafe nicht abgeneigt. Als mittelschwere Sanktion, etwa für Einbrecher und säumige Unterhaltszahler, sei dies zusätzlich zum bisherigen Strafkatalog aus Geld- und Freiheitsstrafen durchaus denkbar. Zu diesem Schluss kamen die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bei ihrer Jahrestagung in Düsseldorf.
Die Verhängung von Fahrverboten auch bei Straftaten, die nichts mit dem Auto zu tun haben, sei durchaus denkbar. "Wir verhängen ja auch Geldstrafen für Delikte, die nichts mit Finanzen zu tun haben", hieß es am Mittwoch. So könne der Führerscheinentzug - etwa anstelle einer existenzgefährdenden Haftstrafe - je nach konkretem Fall eine sinnvolle Sanktion sein.
Mehrere SPD-Minister hatten sich im vergangenen Jahr für einen entsprechenden Gesetzentwurf eingesetzt. So hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) den Führerscheinentzug für säumige Unterhaltszahler ins Gespräch gebracht. "Wir sind beim Einfordern von Unterhalt zu lasch", hatte sie gesagt. (dpa)