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Recht: Wechsel im Kopf von Links- auf Rechtsverkehr

08.04.2023 14:39 Uhr | Lesezeit: 1 min
Linksverkehr herrscht etwa in Großbritannien.
© Foto: fisfra/Getty Images, iStockphoto

Wer längerer Zeit in einem Land mit Linksverkehr unterwegs war und nun wieder den deutschen Verkehrsregeln unterworfen ist, kann einmal auf Milde hoffen.

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Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich aus Unachtsamkeit und nicht rücksichtslos im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland „auf der falschen Seite“ fährt.

(OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.11.2022, Az. 1 OLG 2 Ss 34/22, Zfs 2023, 110)

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