Private Dienstleister dürfen keine Temposünder blitzen. Auch nicht, wenn sie im Auftrag einer Kommune handeln, wie das Oberlandesgericht Frankfurt nun entschieden hat. Die Geschwindigkeitsüberwachung sei eine hoheitliche Tätigkeit, die von Mitarbeitern der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden müsse, heißt es im Urteil (Az.: 2 Ss-OWi 942/19).
Das Gericht erklärte damit eine Praxis der Gemeinde Freigericht im Main-Kinzig-Kreis für gesetzwidrig. Die Kommune hatte die Geschwindigkeitsmessung im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags an eine private GmbH ausgelagert. Die entsprechenden Bußgeldbescheide der Gemeinden Freigericht und Hasselroth sind demnach ungültig. Gleiches dürfte für die Gemeinden Brachttal und Nidderau gelten, wo das Privatunternehmen ebenfalls Tempomessungen vorgenommen hatte. (SP-X)