Moderne Technik kann Autofahrer unterstützen, sie ersetzt aber nicht seine Eigenverantwortung. Man darf beispielsweise nicht blind auf den Abstandswarner vertrauen, so das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 06.11.2018, Az. 3 Ss OWi 1480/18).
Wie das Deutsche Anwaltsregister meldet, versuchte ein Autofahrer ein Bußgeld und ein Fahrverbot wegen zu nahen Auffahrens auf den Vordermann mit der Argumentation abzuwenden, dass er sich auf den Abstandswarner verlassen habe. Zumindest das Fahrverbot sollte aus seiner Sicht entfallen, weil wegen des Verlassens auf die Technik zumindest ein "Augenblicksversagen" ihn entlaste. Das Gericht sah das anders und befand, dass er die Verkehrssituation mit eigenen Augen hätte wahrnehmen können und auch müssen und er seine Pflicht verletzte, als er nur auf den elektronischen Assistenten vertraute. Die Richter bestätigten Bußgeld und Fahrverbot. (SP-X)