-- Anzeige --

Recht: Keine Geldbuße für Taschenrechner am Steuer

16.08.2018 13:00 Uhr
Recht: Keine Geldbuße für Taschenrechner am Steuer
Ein Taschenrechner fällt nicht unter das Verbot elektronischer Geräte am Steuer.
© Foto: Pixelot/stock.adobe.com

Seit der Verschärfung im vergangenen Jahr gilt das Handyverbot am Steuer auch für viele andere elektronische Geräte mit Displays oder Tasten. Doch es gibt weiterhin Ausnahmen.

-- Anzeige --

Ein Taschenrechner fällt nicht unter das Verbot elektronischer Geräte am Steuer. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg geurteilt (Az.: 2 Ss (OWi) 175/18) und damit die Geldbuße eines Amtsgerichts aufgehoben.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der wegen überhöhter Geschwindigkeit von einer Radarfalle geblitzt worden war. Auf dem Foto war er anschließend mit einem nicht näher bestimmbaren Gerät in der Hand zu erkennen. Obwohl er einwandte, es habe sich nicht um ein Smartphone, sondern um einen Taschenrechner gehandelt, den er auch vorlegen konnte, verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 100 Euro für das "Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt in Tateinheit mit Geschwindigkeitsüberschreitung".

Zu Unrecht, befand das Oberlandesgericht in der höheren Instanz. Zwar fasst die Straßenverkehrsordnung seit der Verschärfung 2017 das "Handyverbot" sehr umfassend – wörtlich werden "Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorecorder" – benannt, ein Taschenrechner fällt jedoch nicht darunter. Die Annahme, die Eingabe einer Rechenoperation und deren anschließendes Ablesen unterfiele einem Informations- oder Unterhaltungszweck, würde nach Auffassung des Gerichts die Auslegung der Norm überdehnen.

Den Richtern ist dabei durchaus bewusst, dass sich Verkehrssünder des Taschenrechners als Ausrede bedienen könnten. Ähnlich wie sich Beschuldigte immer wieder auf Behauptungen zurückziehen, es habe sich statt um ein Handy um einen Rasierapparat oder einen Kühlakku gegen Zahnschmerzen gehandelt. (SP-X)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.