In Nordrhein-Westfalen kann auch länger zurückliegender Cannabis-Konsum den Führerschein kosten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in drei Urteilen bekräftigt, dass Autofahrern schon bei einem THC-Wert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden kann. Damit schloss sich das Gericht nicht dem Expertenvorschlag an, den Grenzwert anzuheben.
Bereits 2015 hatte sich die Grenzwertkommission aus Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie für einen Grenzwert von 3,0 Nanogramm ausgesprochen. Unter anderem, weil sie eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit beim aktuellen Grenzwert für wenig plausibel halte. Zudem könne der THC-Gehalt auch noch nach mehrtägiger Cannabis-Abstinenz erreicht werden.
Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders. Weil eine Beeinträchtigung auch bei einem geringen THC-Gehalt im Blut nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hält es an dem aktuellen Grenzwert fest (Az: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16). (sp-x)