Der Fahrer eines Autos ist für funktionierende Sicherheitsgurte zuständig. Dass die Mitfahrer sie auch nutzen, liegt nicht in seiner Verantwortung. Darauf weist jetzt die R+V-Versicherung hin. Auch das eventuelle Bußgeld von 30 Euro muss der Passagier selbst übernehmen, wenn das Auto in eine Polizeikontrolle gerät.
Fürsorgepflicht bei Kindern
Anders sieht die Situation jedoch bei mitfahrenden Kindern oder anderen schutzbedürftigen Insassen aus. In diesem Fall hat der Fahrer eine Fürsorgepflicht, muss also dafür sorgen, dass diese Passagiere angeschnallt sind und es auch bleiben.
Ist ein Kind nicht angeschnallt, zahlt der Autofahrer 60 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern drohen 70 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt. Darüber hinaus hat der Fahrer Sorge zu tragen, dass die Kinder in den ihrem Alter entsprechenden Kindersitzen sitzen. (SP-X)