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Blitzer-App: Verbot auf dem Handy

01.02.2018 06:00 Uhr

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_ Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist (auch) erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine "Blitzer-App" installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.

OLG Rostock, Entscheidung vom 22.2.2017, Az. 21 Ss OWi 38/17, DAR 2017, 718

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