Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit Straßenverkehrsbehörden im Raum Köln und Düsseldorf Recht gegeben. Das teilte das OVG am Freitag in Münster mit (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18).
In einem Fall hatte eine Stadtverwaltung ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, in einem anderen mit einem Zwangsgeld gedroht, weil die Halter nichts gegen die vom Hersteller Audi eingebaute unzulässige Abschalteinrichtung für Dieselabgase unternommen hatten. In den Eilverfahren hatten sich die Autobesitzer aus unterschiedlichen Gründen gegen das Software-Update gewehrt. In einem Fall ging es um die Beweislage in einer Zivilklage gegen den Verkäufer des Fahrzeugs.
Der andere Autobesitzer führte an, dass sein einzelnes Auto nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitragen würde. Daher sei ein Eingreifen nicht nötig. Beide Argumente ließ das Gericht nicht gelten.
Nach diesen Eilentscheidungen müssen sich die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf noch in einem ausführlichen Klageverfahren mit der Rechtsfrage beschäftigen. In Deutschland sind ähnliche Verfahren nach Auskunft des OVG in Münster anhängig, aber bislang noch nicht entschieden worden. (dpa)