-- Anzeige --

Zivilprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

03.04.2018 06:00 Uhr
Zivilprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

-- Anzeige --

_ Die Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle ist im Zivilprozess zulässig.

Dies gilt jedenfalls für im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett fest installierte Kameras, die in Fahrtrichtung (nach vorne) ausgerichtet sind und bei Autobahnfahrten betrieben werden.

Persönlichkeitsrechte des Unfallgegners sind durch diese Art von Aufnahmen, auf denen konkrete Personen in der Regel nicht zu erkennen sind, üblicherweise in so geringem Ausmaß betroffen, dass bei der gebotenen Abwägung aller betroffenen Rechte (Persönlichkeitsrechte versus Anspruch auf rechtliches Gehör) keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verwertung im Prozess bestehen.

OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.8.2017, Az. 13 U 851/17, zfs 2018, 21

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.