_ Auf das Einfahren vom Parkplatz eines Supermarktes auf die Zu- und Abfahrtstraße (Ringstraße) ist § 10 StVO analog anwendbar. Bei einem Unfall eines einfahrenden Kraftfahrzeugs und einem die Ringstraße überquerenden Fußgänger gilt der Beweis des ersten Anscheins zu Lasten des einfahrenden Wagens. Dieses trifft damit im Zweifel die Haftung.
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.9.2017, Az. 4 U 16/16, r+s 2018, 37
- Ausgabe 03/2018 Seite 68 (222.9 KB, PDF)