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VW-Skandal: TÜV Nord will Gesetzesänderungen bei Motor-Software

23.11.2015 15:22 Uhr
Guido Rettig
Guido Rettig: Prüfgesellschaften sollen künftig auch die Motor-Software untersuchen.
© Foto: TÜV Nord

Im VW-Abgas-Skandal ist die Suche nach Verantwortlichen weiter voll im Gange. Dabei mangelt es nicht an gegenseitigen Schuldzuweisungen. Zwischen dem TÜV Nord und dem Verkehrsministerium knirscht es heftig.

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Im VW-Abgas-Skandal werden zunehmend Forderungen nach Gesetzesänderungen laut. Der Vorstandschef des TÜV Nord, Guido Rettig, sprach sich in einem Interview der "Welt" (Montag) dafür aus, dass die Bundesregierung den Prüfgesellschaften künftig auch die Untersuchung der Motor-Software ermöglichen soll. Entsprechende Vorschläge hatte Rettig bereits in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" erhoben und sich für weltweit einheitliche Fahrzeug-Prüfstandards unter Volllast ausgesprochen. "Wir haben leider gesetzlich keinerlei Möglichkeit, Einblicke in die Motorsteuerung und die dort verbaute Software zu nehmen", sagte er. Rettig betonte: "Wir setzen uns bereits seit 2007 dafür ein, den neuen realistischeren Testzyklus für Pkw einzuführen." Er erklärte erneut, dass der TÜV Nord bei internen Prüfungen zum Abgas-Skandal keinerlei Unregelmäßigkeiten entdeckt habe.

Rettigs Aussagen stießen in der Regierung auf Widerstand. "Es gibt eine große Verärgerung gegenüber dem TÜV Nord", hieß es am Montag aus Kreisen des Verkehrsministeriums in Berlin. "Wenn über eine Weiterentwicklung der Prüfsysteme nachgedacht wird, dann sicherlich nicht in der Richtung, den TÜV Nord zu stärken - der TÜV Nord muss erst einmal eigene Versäumnisse erklären." Laut einem Sprecher des Bundesverkehrsministeriums wurden Vertreter des TÜV Nord für Dienstag in die wegen des VW-Abgas-Skandals von Minister Alexander Dobrindt (CSU) einberufene Untersuchungskommission bestellt. 

"Wir wollen vom TÜV wissen, wieso die falschen CO2-Werte bei Volkswagen nicht erkannt worden sind", sagte der Sprecher. "Dieser Punkt hat mit der Motorsteuerung nichts zu tun. In dem Interview steht dazu nichts - wir erwarten darauf aber Antworten." Deutschland unterstütze die Weiterentwicklung der Prüfverfahren seit Jahren. Die EU-Staaten hätten sich Ende Oktober auf deutsche Initiative auf ein tragfähiges Ergebnis zu solchen neuen Prüfverfahren geeinigt.

Grüne kritisieren Kumpanei

Als "schallende Ohrfeige für die Bundesregierung" bezeichnete der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, Rettigs Kritik: "Die Prüfbehörde bestätigt die jahrelange Kumpanei zwischen Bundesregierung und Automobilbranche." Dobrindt werde immer stärker zum Problem inmitten der Aufklärung. "Es darf nicht sein, dass das Verkehrsministerium Prüfern verbietet, die Motorsoftware zu untersuchen - nur weil die Automobilindustrie darum bittet." Kritik kam auch von der Fraktion der Linken. Deren verkehrspolitische Sprecherin Sabine Leidig sprach mit Blick auf Rettigs Äußerungen von einem "weiteren Skandal im ganzen Abgas-Sumpf".

Auch die Anleger wurden am Montag durch neue Hiobsbotschaften aus den USA verärgert. Die VW-Vorzugsaktien litten darunter, dass die US-Umweltbehörden noch mehr Fahrzeuge von VW sowie den Töchtern Audi und Porsche wegen Abgasmanipulationen ins Visier genommen haben. So sollen alle Diesel-Autos mit 3,0-Liter-Motoren aus den Modelljahren 2009 bis 2016 mit einer verdächtigen Software ausgestattet gewesen sein - bislang war in diesem Fall aber nur wegen etwa 10.000 Wagen der Baujahre 2014 bis 2016 ermittelt worden. Erneut erhielten auch die am Freitag angekündigten Investitionskürzungen Aufmerksamkeit, da sich nun weitere Analysten zu dem Thema äußerten.

VW-Gesetz im Visier

Ferdinand Dudenhöffer sprach sich für eine Änderung des VW-Gesetzes aus, um weitere Skandale zu verhindern. Er sagte der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen": "Das VW-Gesetz muss geändert werden, Niedersachsen könnte seine Beteiligung an den Bund abgeben." Die durch das Gesetz festgeschriebene Stellung des Landes Niedersachsen bei Volkswagen führe dazu, dass im Aufsichtsrat die Arbeitnehmervertreter bei arbeitsplatzrelevanten Entscheidungen stets mit 70 Prozent der Stimmen rechnen könnten. Dadurch seien wichtige Veränderungen zur Verbesserung der Kostenstruktur unmöglich. Das Land Niedersachsen hält rund 20 Prozent der Anteile an VW. (dpa)

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