_ Missachtet ein Pkw-Fahrer das Gebot, auf einem privaten Parkplatz eine Parkscheibe zur Dokumentation der Parkdauer auszulegen, so kommt grundsätzlich in Betracht, dass er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet hat. Ein Anspruch gegen den Halter des Fahrzeugs, der es nicht selbst geparkt hat, besteht jedoch nicht.
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27.10.2015, Az. 1 S 53/15, NZV 2016, 483
- Ausgabe 12/2016 Seite 86 (204.1 KB, PDF)