_ Wer behauptet, unbewusst Drogen konsumiert zu haben, muss das mit einer schlüssigen und glaubhaften Geschichte belegen können, um von einem Fahrverbot oder einer Geldbuße verschont zu bleiben. Der unbewusste Dorgenkonsum - im verhandelten Fall ging es um Cannabis und Speed - durch von einer Freundin untergejubelten Plätzchen und Kakao ist dabei wenig glaubhaft.
VGH München, Entscheidung vom 19.1.2016, Az. 11 CS 15.2403, D-AH/fk
- Ausgabe 12/2016 Seite 86 (204.1 KB, PDF)