Gewerbliche Fahrer von Kleintransportern sollen nach Ansicht des TÜV Rheinland an regelmäßigen Schulungen teilnehmen. "Transporterfahrer sollten wie Lkw- und Busfahrer eine praktische Weiterbildung absolvieren, wenn sie ihr Fahrzeug gewerblich nutzen. Das kann Unfälle verhindern", fordert Wolfgang Klein, Leiter des Verkehrssicherheitszentrums von TÜV Rheinland. Gesetzlich ist eine theoretische Weiterbildung erst ab 10. September 2014 vorgeschrieben - und zwar nur für Berufskraftfahrer, die mit einem Kraftfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind. Die Experten der Überwachungsorganisation halten jedoch sowohl theoretische als auch praktische Schulungen für Fahrer, die beruflich einen Kleintransporter unter 3,5 Tonnen lenken, für unerlässlich. Vorrangiges Ziel dabei sei, Risiken zu vermeiden, denn im Vergleich zu Autofahrern verursachen Transporterfahrer häufiger schwere Unfälle. TÜV Rheinland ist als Weiterbildungsunternehmen für die Schulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anerkannt. Die Experten geben unter anderem Tipps zur Beladung und informieren zum aktuellen Verkehrsrecht inklusive der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten. Nicht nur Lkw- und Busfahrer seien dazu angehalten, regelmäßig Pausen einzulegen, sondern auch jeder, der beruflich einen Kleintransporter unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht lenke. Die Überwachungsorganisation bietet Schulungen für gewerbliche Fahrer in Bornheim, Lehnitz und in der Lausitz an. (sn)