Wenn Ende Oktober die Zeitumstellung erfolgt sein wird, fällt der Berufsverkehr wieder in die Zeit von Sonnenauf- und -untergang. Damit erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen, denn Rehe, Hirsche und Wildschweine sind um diese Zeit auf Nahrungssuche oder kehren in ihre Ruhezonen zurück und überqueren dabei Straßen.
Nicht nur bei der Durchfahrt von Wäldern ist daher Vorsicht geboten, sondern auch auf Straßen entlang von Feldern und Wäldern. Taucht ein einzelnes Reh oder Wildschwein auf, muss man damit rechnen, dass weitere Tiere aus dem Rudel folgen. Das Wild sollte keinesfalls mit dem Fernlicht geblendet werden. Das verwirrt die Tiere, so dass sie oft instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Autofahrer können aber versuchen, das Wild durch Hupen zu verscheuchen. Droht eine Kollision, ist Ausweichen oft die gefährlichste Reaktion. Im Zweifel ist der kontrollierte Zusammenstoß vorzuziehen, bei dem das Tier möglichst frontal getroffen wird. Dann ist die Gefahr am geringsten, dass es die Windschutzscheibe durchschlägt.
Ist der Unfall passiert, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden. Anschließend wird die Polizei informiert, die dann den verantwortlichen Förster oder Jagdpächter benachrichtigt. Das verletzte oder getötete Tier sollte man nicht anfassen, es besteht Tollwutgefahr. Das Bergen des Wilds ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
Während der Wartezeit empfiehlt es sich, Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug zu machen. Diese beschleunigen die Schadenbearbeitung bei der Kfz-Versicherung. Wichtig: Von Förster oder Jagdpächter sollte man sich eine Unfallbescheinigung ausstellen lassen. Die Teilkaskoversicherung begleicht Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch sogenanntes Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Wildschweine, verursacht werden. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit Wirbeltieren wie Pferde oder Schafe ausgeweitet. (SP-X)