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Ratgeber : Achtung vor totem Winkel und Radfahrern

18.04.2018 14:45 Uhr
Ratgeber : Achtung vor totem Winkel und Radfahrern
Oft kann man Radfahrer sehen, die sich zwischen Autos hindurchschlängeln. Tatsächlich dürfen Radfahrer nur die rechts stehenden Auto rechts überholen.
© Foto: SP-X/Lea Fuji

Wenn Autos im Stau stehen, können Radfahrer sich vorbeimogeln. Erlaubt ist das Überholen allerdings nur zwischen Bordstein und rechter Fahrzeugkolonne.

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Zum Alltag für Radfahrer gehört es, sich die Wege häufig mit Autos zu teilen. Vielerorts sind Radwege nur rudimentär vorhanden, was die Biker dann auf die Straßen zwingt. Doch das Teilen der Fahrbahn mit den Autos verläuft nicht immer reibungslos. Nicht selten beschweren sich genervte Autofahrer, zum Beispiel über Radler, von denen sie an Ampeln rechts überholt werden. Doch genau dieser Fall ist erlaubt.
 
In Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung ist in Absatz 5 eindeutig festgehalten: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Stauen sich also an einer Ampelkreuzung die Autos, ist man als Radfahrer oft im Vorteil, denn die Schlange der Pkw kann man hinter sich lassen und damit Zeit gewinnen. Das Überholen ist übrigens nur zwischen Bordstein und rechter Fahrzeugkolonne erlaubt. Ein Hindurchschlängeln zwischen zwei Kolonnen ist nicht gestattet.
 
Ganz ungefährlich sind solche Manöver allerdings nicht, denn oft lassen die Pkw nur wenig Platz am rechten Fahrbahnrand. Deshalb mahnt der Gesetzgeber auch grundsätzlich zu besonderer Vorsicht. Wer mit flottem Tempo an Engstellen vorbeisaust, gefährdet sich und andere.

Kommt es zum Kontakt mit einem stehenden Pkw, wird der Radfahrer für den Schaden aufkommen müssen, auch wenn es sich um kleine Kratzer handelt. Deshalb ist es ratsam, beim Überholen die Geschwindigkeit zu drosseln. Idealerweise hält man außerdem zu den Autos einen Abstand von einem Meter. Zusätzlich sollte man immer auch damit rechnen, dass sich eine rechte Tür öffnen könnte oder Fahrzeuge plötzlich nach rechts ausweichen. Besondere Vorsicht gilt in Kreuzungsnähe, vor allem, wenn es dort Kraftfahrzeugen erlaubt ist, nach rechts abzubiegen.

Oftmals haben Rechtsabbieger sich durchschlängelnde Radfahrer nicht auf dem Radar. Vor allem, wenn man parallel oder nur leicht versetzt zu den Kraftfahrzeugen fährt. Gerade bei abbiegenden Lkw kommt es in solchen Ampelsituationen immer wieder zu schlimmen Unfällen. Deshalb sollte man sich als Radfahrer vergewissern, dass man von den (potenziellen) Rechtsabbiegern wahrgenommen wurde.

Idealerweise hat man mit dem Fahrzeuglenker in dieser Situation Blickkontakt. Zudem sollte man sich nicht darauf verlassen, dass Autofahrer ihre Abbiegeabsicht auch per Blinker anzeigen. Oftmals entscheiden sich diese spontan dazu, einen anderen Weg als geplant einzuschlagen. (SP-X)

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