Wird durch ein grob verkehrswidriges Wendemanöver eines PKW die Vollbremsung eines LKW verursacht und dieser durch unzureichend gesicherte und verrutschende Ladung beschädigt, haftet der Halter des PKW auch dann, wenn es nicht zu einer Berührung der Fahrzeuge kommt.
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.4.2021, Az. 9 U 66/19, NJW-Spezial 2021, 490
- Ausgabe 10/2021 Seite 71 (201.7 KB, PDF)