Der Musterklage gegen Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank haben sich rund 600 Autobesitzer angeschlossen. In dem Verfahren, das an diesem Freitag (25. Januar) in Stuttgart beginnt, wollen sie erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Verträgen der Bank für ungültig erklärt werden. Damit wären längst abgelaufene Fristen hinfällig und sie und womöglich auch tausende andere Autobesitzer hoffen, dann ihre kreditfinanzierten Fahrzeuge ohne größere Wertverluste zurückgeben zu können – nicht nur, aber insbesondere inzwischen ungeliebte Diesel. Anwälte sprechen auch von einem "Widerrufsjoker". Etliche Autobesitzer haben bereits auf eigene Faust geklagt, um ihr Fahrzeug zurückgeben zu können – nicht nur gegen die Mercedes-Benz-Bank.
Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) befassen sich nun zum ersten Mal überhaupt mit einer solchen Musterfeststellungsklage, die erst seit vergangenem November möglich ist. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Die Klage gegen die Mercedes-Benz-Bank hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden eingereicht. Aus ihrer Sicht sind die Regeln in den seit Mitte 2014 geschlossenen Kreditverträgen unter anderem widersprüchlich und damit unzulässig (Az. 6 MK 1/18).
Captive will sich zur Wehr setzen
Die Bank selbst hält die Klage für unbegründet. Man werde sich entschieden dagegen zur Wehr setzen, sagte ein Sprecher. Wie viele Kreditverträge von dem Fall betroffen sein könnten, ist unklar. Nach Angaben von Daimler ist aktuell aber etwa jedes zweite ausgelieferte Fahrzeug über die Finanzdienstleistungssparte, zu der die Bank gehört, finanziert oder geleast.
Bislang gibt es überhaupt erst zwei Musterverfahren. Das deutlich bekanntere dreht sich um die Klage gegen Volkswagen. Mit ihr wollen die Verbraucherzentralen durchsetzen, dass Autobesitzer, die vom Diesel-Skandal betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Laut Bundesamt für Justiz haben sich bisher mehr als 393.000 Diesel-Besitzer angeschlossen. Für das Verfahren am Oberlandesgericht Braunschweig gibt es aber noch keinen Termin.
Bei einer weiteren Musterklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die sich gegen die VW-Bank richtet, haben die Braunschweiger Richter bisher die Eintragung ins Klageregister verweigert. Sie haben Zweifel, ob die Schutzgemeinschaft nach den Vorgaben des Gesetzes überhaupt klageberechtigt ist, wie eine Sprecherin sagte.
Offene Fragen
Das OLG Stuttgart hat das Verfahren zwar eröffnet, sieht in diesem Punkt nach Angaben einer Sprecherin aber ebenfalls einige offene Fragen. Die sollen nun gleich zu Beginn des Termins am Freitag erörtert werden. Gegen die Entscheidung der Braunschweiger Richter hat die Schutzgemeinschaft Beschwerde eingereicht. (dpa)