_ Ein Versicherungsnehmer handelt nicht schon dann grob fahrlässig, wenn er die Fahrzeugschlüssel einem Dritten überlässt, der seinerseits die Fahrzeugschlüssel an den Sohn des Versicherungsnehmers übergibt, der nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt.
Eine Entscheidung, die auch Bedeutung hat für die Überlassung der Schlüssel durch den Fuhrparkleiter an einen Mitarbeiter für eine Fahrt mit mehreren Kollegen.
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.3.2017, Az. 5 U 174/16, zfs 2018, 31
- Ausgabe 04/2018 Seite 58 (179.9 KB, PDF)