_ Wird die Geschwindigkeit im Bereich einer Autobahnbaustelle durch Verkehrszeichen mehrfach mit und ohne Gefahrenkennzeichen 123 ("Baustelle") geregelt und beziehen sich die Verkehrszeichen eindeutig auf dieselbe Gefahrenstelle, endet das Streckenverbot mit dem zweifelsfreien Ende der Gefahrenstelle.
OLG Köln, Entscheidung vom 5.7.2017, Az. III -1 TBs 144/17
- Ausgabe 01/02/2018 Seite 54 (249.4 KB, PDF)