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Führerscheinumtauschpflicht: Nicht nur der Graue kommt weg

17.07.2019 14:31 Uhr
Führerscheine
Bald heißt es Abschied nehmen von den alten Führerscheinen.
© Foto: SP-X

Bald heißt es Abschied nehmen von den alten Führerscheinen. Ab 2033 gilt europaweit ein einheitliches Dokument.

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Von Elfriede Munsch/SP-X

Der Countdown zum Führerscheinumtausch läuft an. Grundlage für die Aktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die ab 2033 eine europaweit gültige, einheitliche und fälschungssichere Fahrlizenz vorsieht. Damit es nicht zu Überlastungen auf den für die Führerscheinausstellung zuständigen Behörden kommt, geht es in Stufen zunächst den bis 1986 ausgestellten grauen „Lappen“ sowie den bis 1990 ausgegebenen DDR-Führerscheinen an den Kragen. Auch die bis Ende 1998 in Umlauf gebrachten rosafarbenen Papierdokumente und die zwischen 1999 und dem 19. Januar 2013 erworbenen Scheckkarten-Führerscheine werden in bestimmten Zeitrahmen durch den neuen Führerschein ersetzt.

Welche Zeitvorgaben gibt es?
Vom Umtausch sind nach Berechnungen des TÜV Süd rund 43 Millionen Führerscheine betroffen, davon 15 Millionen Papier-Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden, sowie etwa 28 Millionen in Scheckkartenformat. Sie alle werden nach einem Stufenplan umgetauscht: Es gilt dabei das Ausstellungsdatum des vorliegenden Führerscheindokuments. Stichtag und -Monat des jeweiligen Umtauschjahres ist der 19. Januar. Rechnet man mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen, sollte man spätestens im Spätherbst vor dem Ablaufdatum die Verlängerung beantragen.

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich. So sollen die Jahrgänge 1971 und jünger bis 2025 ihre Fahrlizenz aktualisiert haben und die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024. Etwas schneller müssen die zwischen 1959 und 1964 sowie zwischen 1953 und 1958 Geborenen reagieren und den Umtausch bis 2023 beziehungsweise 2022 erledigt haben. Zeit lassen dürfen sich alle, die vor 1953 das Licht der Welt erblickt haben. Sie brauchen nicht vor dem 2033 tätig zu werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass es noch unklar ist, wie viele von ihnen dann noch altersbedingt aktiv Auto fahren.

Für alle Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 erteilt wurden, gilt nur das Ausstellungsdatum. Das trifft auch auf die Führerscheine zu, die zwar vor diesem Stichtag erworben wurden, aber zum Beispiel wegen Verlusts, Diebstahls oder dem Wunsch nach dem handlicherem Scheckkartenformat neu ausgestellt wurden.

Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Führerschein überreicht bekommen hat, sollte bis 2026 tätig werden. Genau ein Jahr später endet die Umtauschfrist für die zwischen 2002 und 2004 ausgestellten Dokumente. 2028 ist das Stichjahr für die zwischen 2005 und 2007 erworbenen Lizenzen. Wer 2008 seine Führerscheinprüfung bestanden hat, muss spätestens bis 2029 vorstellig werden. Die Führerscheinjahrgänge 2009 bis 2012 müssen dann 2030, 2031 und 2032 aktiv werden. Zum Schluss werden 2033 die Führerscheine getauscht, die zwischen 2012 und dem 18.1.2013 ausgegeben wurden.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass erneuert werden. Für die ab 19. Januar 2013 ausgestellten Führescheine gilt bereits die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahrkünste müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden. Wer allerdings mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Welche Fahrerlaubnisklassen werden übernommen?
Die mit der Führerscheinprüfung erworbenen Fahrberechtigungsklassen gelten weiter und werden in das neue Dokument entsprechend der aktuellen Klassifizierung eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben einem Personalausweis oder Reisepass muss man seinen Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Passfoto mitbringen. Sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde, benötigt man noch einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister, die sogenannte Karteikartenabschrift. Diese wird bei der Behörde angefragt, die den Führerschein ursprünglich ausgegeben hat. Diese kostenlose Dienstleistung kann entweder telefonisch, per Mail, schriftlich oder online angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?
Zurzeit muss man mit rund 25 Euro rechnen. Dazu kommen Kosten für das Lichtbild. Wer den Führerschein nicht selbst abholt, sondern sich zuschicken lässt, muss dafür extra zahlen.

Darf man schon früher umtauschen?
Ja. Wer möchte, kann schon vor seinem offiziellen Umtauschtermin den neuen Führerschein beantragen.

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