Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will rasch Klarheit über neuen Regeln für Fahrverbote als Strafe für zu schnelles Fahren schaffen. Die "überzogenen Fahrverbote" müssten "weg", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse" (Montag) - und zwar gemeinsam mit den vergangene Woche bekannt gewordenen Formfehlern in der neuen Straßenverkehrsordnung. Alle anderen Punkte sei weitgehend unstrittig. "Ich will eine klare, faire und zügige Lösung", sagte Scheuer. "Richtigstellung und Verhältnismäßigkeit in einem Paket."
Seit April gilt eigentlich ein neuer Bußgeldkatalog, nachdem der Bundesrat die Straßenverkehrsordnung verändert hatte. Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug schon dann, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Scheuer hatte bereits angekündigt, dass er diese aus seiner Sicht überzogene Verschärfung rückgängig machen wolle. Zuvor hatte es Proteste von Autofahrern gegeben. Die neuen Fahrverbotsregeln waren nicht Teil des ursprünglichen Verordnungsentwurfs Scheuers, sondern von den Ländern im Bundesrat später hinzugefügt worden.
Rechtsgrundlage fehlt
Am vergangenen Donnerstag hatte der Bund die Länder aufgefordert, ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. In der Eingangsformel der Verordnung sei die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt, diese seien daher nichtig. Konkret geht es um Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung, darin sind auch die Änderungen zum Führerscheinentzug für Raser. Übrige Vorschriften seien aber wirksam, hieß es.
Wie es zu dem Fehler gekommen war, blieb am Montag unklar. Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nützten gar nichts, sagte Scheuer der "Passauer Neuen Presse". Auf diese Aussage verwies auch eine Sprecherin des Ministeriums auf die Nachfrage, ob klar sei, wer den Fehler zu verantworten habe.
Zur Frage, in welchem Bundesland nun welche Regeln angewandt würden, verwies die Sprecherin auf die Landesbehörden. Für bereits nach den neuen Regeln geahndete Fälle suche man nach einer bundesweit einheitlichen Lösung. (dpa)
S.Zahn