Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer, Rasen und das Überfahren roter Ampeln werden in der EU auch künftig über Grenzen hinweg verfolgt. Das beschlossen die EU-Staaten am Montag in Brüssel endgültig. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeughalter austauschen.
Seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht steht, schwere Verstöße gegen Verkehrsregeln begangen zu haben. Dies gilt zum Beispiel für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ohne Sicherheitsgurt.
Der Beschluss der fachfremden Minister für Wettbewerbsfragen war ein rein formaler letzter Schritt. Das EU-Parlament hatte bereits Mitte Februar zugestimmt. Die Neuregelung war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr eine andere Rechtsgrundlage verlangt hatte.
Deutsche müssen Strafzettel aus dem Ausland aber kaum befürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.
Innerhalb der nächsten beiden Jahre sollen die Vorschriften auch in Großbritannien, Irland und Dänemark gelten. Dort gab es bisher Ausnahmebestimmungen. (dpa)