Ein Jahr nach dem Inkrafttreten eines bundesweiten Carsharing-Gesetzes hat der Bundesverband Carsharing ein schleppendes Tempo bei der Umsetzung moniert. "Das ist unerfreulich, dass es sich so lange hinzieht", sagte Geschäftsführer Willi Loose der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Anders als im Gesetz vorgesehen, gebe es noch immer kein einheitliches Verkehrszeichen für Carsharing-Stellplätze. Zudem fehle eine Kennzeichnung der berechtigten Fahrzeuge. Die nötige Verordnungs- und Verwaltungsvorschrift liege immer noch nicht vor, kritisierte Loose die Arbeit der Bundesregierung.
Seit dem 1. September 2017 ist der Weg frei für neue Anreize, um Carsharing-Angebote attraktiver zu machen - etwa mit Gratis-Parken und reservierten Stellflächen in begehrten Lagen. Doch da Straßenrecht Ländersache ist, betrifft das Gesetz nur Bundesstraßen, die vielerorts Durchgangsstraßen sind. "Das sind üblicherweise nicht die Stellen, wo Bedarf besteht", sagte Loose. In den Ländern werde die Umsetzung aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Viele Kommunen warteten ab, bis eine eindeutige Regelung im Landesstraßengesetz erfolgt sei - und das könne teilweise lange dauern. (dpa)